Allgemeine Vertragsbedingungen / Kundeninformationen
I. Grundlegende Bestimmungen (Stand 04.06.11)
Der Vertrag kommt zustande mit
Ingo von Förster, Im Sande 4c, 21369 Nahrendorf,
nachfolgend Nordic Aktiv Reisen genannt. Die weiteren Angaben entnehmen Sie
dem Impressum.
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen Nordic
Aktiv Reisen und dem jeweiligen Kunden
und werden mit der Buchung ausdrücklich anerkannt.
II. Abschluss des Reisevertrages
1.
Die Reiseangebote von Nordic
Aktiv Reisen im Internet stellen kein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar, sondern eine
Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung (Vertragsangebot des Kunden).
2.
Wir empfehlen die schriftliche Anmeldung per Anmeldeformular aus dem
Katalog, per Telefax, aus dem Internet oder per E-mail. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.
Der Reisevertrag kommt durch schriftliche Reisebestätigung seitens Nordic
Aktiv Reisen zustande.
4.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt
hierin ein neues Angebot, an das Nordic Aktiv Reisen 7 Tage gebunden ist. Der
Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt. Als Annahme gilt auch, wenn der
Kunde den
Reisepreis zahlt.
5.
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
Der Vertragstext (Anmeldedaten und AGB) wird bei Nordic Aktiv Reisen gespeichert. Die Speicherung ist jedoch nur
befristet bzw. für den Kunden nicht zugänglich; der Kunde wird deshalb gebeten,
selbst für einen Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung zu sorgen.
III. Preise, Bezahlung
1.
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise
dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender
Steuern wie Mehrwertsteuer.
2.
Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Vorkasse per Überweisung
3.
Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gem.
§ 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens
jedoch EUR 260,- pro Reiseteilnehmer fällig, welche auf den Gesamtreisepreis
angerechnet wird. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Erhalt der
Reisebestätigung mit Sicherungsschein an Nordic Aktiv Reisen zu leisten.
4.
Die Restzahlung wird, wenn nicht anders vereinbart, 20 Tage vor
Reiseantritt fällig, ohne dass es
einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Die Reiseunterlagen werden erst
nach vollständiger
Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt bzw. versandt. Nordic Aktiv
Reisen übernimmt keine Haftung, wenn infolge verspäteter Zahlungseingänge
Reiseunterlagen nicht rechtzeitig verschickt werden können.
5.
Leistet der Kunde Anzahlung oder Restzahlung trotz Fälligkeit nicht
innerhalb der vorbezeichneten Fristen, so ist Nordic Aktiv Reisen berechtigt,
nach Aufforderung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer VII. 2. dieser Vertragsbedingungen
zu belasten.
6.
Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden
auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
IV. Preiserhöhung
1.
Liegen zwischen dem Zugang
der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate, ist Nordic Aktiv Reisen berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise nachträglich zu erhöhen, sofern damit einer Erhöhung
der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine solche
Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich die Reise durch den
erhöhten Wechselkurs für Nordic Aktiv Reisen verteuert hat. Sie ist ferner nur
zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Nordic Aktiv Reisen nicht vorhersehbar
waren.
2.
Im Falle einer
nachträglichen Erhöhung des Reisepreises hat Nordic Aktiv Reisen den Kunden
unverzüglich nach Kenntnis von dem Erhöhungsgrund zu informieren.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Nordic Aktiv Reisen in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
3.
Der Kunde hat die zuvor
genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Nordic Aktiv Reisen über
die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird Schriftform
empfohlen.
V. Leistungen
1.
Welche Leistungen
vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im
Prospekt und auf der Internetseite und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Nordic Aktiv Reisen.
2.
Die im Prospekt und auf der
Internetseite enthaltenen Angaben sind für Nordic Aktiv Reisen bindend. Jedoch
behält sich Nordic Aktiv Reisen ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
informiert wird.
3.
Leistungsträger und
Reisebüros sind von Nordic Aktiv Reisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu
geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in den Prospekten
bzw. auf der Internetseite oder die Buchungsbestätigung von Nordic Aktiv Reisen
hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrags abändern.
VI.
Leistungsänderungen
1.
Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Nordic Aktiv Reisen nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen. Nordic Aktiv Reisen hat den Kunden über
Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.
Im Falle einer erheblichen
Änderung oder Abweichung einzelner Reiseleistungen ist der Kunde berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Nordic Aktiv Reisen in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht
unverzüglich nach der Erklärung durch Nordic Aktiv Reisen über die Änderung der
Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen.
VII.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
1.
Der Kunde kann jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Nordic Aktiv Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
2.
Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Nordic Aktiv
Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen von Nordic Aktiv Reisen berücksichtigt.
Nordic Aktiv Reisen hat
diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis wie folgt pauschalisiert:
- bis 46Tage vor
Reiseantritt 10% des Reisepreises
- bis 30 Tage vor
Reiseantritt 15% des Reisepreises
- 29. - 15. Tag vor
Reiseantritt 30% des Reisepreises
- 14. - 7. Tag vor
Reiseantritt 50% des Reisepreises
- 6. - 3. Tag vor
Reiseantritt 75% des Reisepreises
- ab dem 2. Tag vor
Reiseantritt 90% des Reisepreises.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen,
Nordic Aktiv Reisen nachzuweisen, dass ihr kein Schaden oder ein geringerer
Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. In diesem Fall
ist der Kunde nur zur Bezahlung des tatsächlich entstandenen Schadens
verpflichtet.
Im Falle eines
Rücktritts kann Nordic Aktiv Reisen vom Kunden die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten verlangen.
3.
Bis zum
Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Nordic Aktiv Reisen kann
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften er und der Kunde Nordic Aktiv Reisen gegenüber als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
VIII.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde
einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder
aus anderen, nicht von Nordic Aktiv Reisen zu vertretenden Gründen nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
Nordic
Aktiv Reisen erstattet dem Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald
und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern an Nordic Aktiv Reisen zurückerstattet
worden sind.
IX.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
1.
Nordic Aktiv Reisen kann bei
Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag
zurücktreten:
a)
Die Mindestteilnehmerzahl
und der späteste Rücktrittstermin bzw. die Rücktrittsfrist werden in der
Buchungsbestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben
im Reiseprospekt oder in der Reiseausschreibung verwiesen.
b)
Ein Rücktritt durch Nordic
Aktiv Reisen ist nur bis 3 Wochen vor Reisebeginn zulässig.
c)
Nordic Aktiv Reisen ist
verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn feststeht, dass die
Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird,
und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
d)
Der Kunde kann bei Rücktritt
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise verlangen, wenn Nordic Aktiv Reisen in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung des Rücktritts durch Nordic
Aktiv Reisen ihr gegenüber geltend zu machen.
2.
Nordic Aktiv Reisen kann
den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von Nordic
Aktiv Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
Nordic Aktiv Reisen, so behält das Unternehmen den Anspruch auf den Reisepreis.
Nordic Aktiv Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich
der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
X. Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Nordic Aktiv Reisen als auch
der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Nordic
Aktiv Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist Nordic Aktiv Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden
zur Last.
XI. Gewährleistung
1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
kann der Kunde Abhilfe verlangen. Nordic Aktiv Reisen kann die Abhilfe
verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nordic
Aktiv Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise
in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Nordic Aktiv Reisen innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dem Kunden wird empfohlen,
die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Bestimmung einer Frist für die
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Nordic
Aktiv Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Der Kunde schuldet Nordic Aktiv Reisen den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn
nicht völlig wertlos waren.
4. Schadenersatz
Der Kunde kann unbeschadet
der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen,
es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Nordic Aktiv
Reisen nicht zu vertreten hat.
XII. Widerrufsrecht für
Verbraucher
Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da
Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung
innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden sollen.
XIII.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Nordic
Aktiv Reisen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist
ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung
Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien für die Beschaffenheit der Reise
betroffen sind.
Das gilt auch für
entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Nordic
Aktiv Reisen.
Dabei ist die Haftung der Höhe nach
auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung
nicht.
XIV.
Verjährung
Ansprüche des Kunden nach den § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden
sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Nordic Aktiv Reisen Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder Nordic Aktiv Reisen die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
XV. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Nordic Aktiv Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige der BRD, dem Land
in dem die Reisen angeboten werden, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation seitens Nordic Aktiv Reisen bedingt sind.
XVI. Reiseversicherungen
Für die eigene Sicherheit des Kunden empfiehlt Nordic Aktiv Reisen den
rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
XVII. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Sitz von Nordic Aktiv Reisen, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.